Keine grundsätzliche Bedeutung bei abweichender Tatsachenbewertung

Wenn zwei Obergerichte verfolgungsrelevante Tatsachen unterschiedlich bewerten, führt dies noch nicht zur grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, meint das Oberverwaltungsgericht Bautzen in seinem Beschluss vom 23. November 2022 (Az. 5 A 366/22.A). Im konkreten Verfahren ging es um die Frage, ob syrischen Wehrpflichtigen, die Syrien ohne Genehmigung verlassen haben, bei einer Rückkehr flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung drohen könne, was das OVG Bremen in seinem Urteil vom 23. März 2022 (Az. 1 LB 484/21) bejaht hatte, das OVG Bautzen aber anders sieht. Das Urteil des OVG Bremen sei Ausdruck dessen, so das OVG Bautzen, dass die asylrechtliche Rechtsprechung der Obergerichte hier bei einer nicht völlig eindeutigen, in Teilen ambivalenten Auskunftslage auch nach allseits umfassender Prüfung zu divergierenden Ergebnissen bezüglich Tatsachenfragen geführt habe. Eine solche Divergenz allein begründe keine Anhaltspunkte für einen sich stets neu begründenden tatsächlichen Klärungsbedarf, wenn eine umfassende Prüfung des Obergerichts bereits erfolgt sei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Refoulement by Proxy

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weiß auch nicht mehr weiter und erklärt sich für unzuständig, wenn es um die Externalisierung von Pushbacks im Mittelmeer geht. Dafür scheint aber in der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Schadensersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex das letzte Wort noch nicht gesprochen zu…

    Weiterlesen..

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871