Verpflichtungserklärung bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hält in seinem Urteil vom 7. Dezember 2022 (Az. 11 S 148/22) eine unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform abgegebene ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung für unwirksam, so dass daraus keine Zahlungsansprüche der Ausländerbehörde abgeleitet werden könnten. Die Einhaltung der in § 68 Abs. 2 Satz 1 AufenthG vorgeschriebenen Schriftform sei unter Zugrundelegung des § 126 Abs. 1 BGB zu beurteilen und erfordere danach die eigenhändige Namensunterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen oder eine andere durch § 126 BGB zugelassene Form. In dem entschiedenen Verfahren war der Ausländerbehörde kein Original der Verpflichtungserklärung zugegangen, sondern lediglich ein Ausdruck einer zuvor eingescannten Verpflichtungserklärung, was dem VGH nicht ausreichte. Die Person, die die Verpflichtungserklärung unterzeichnet hatte, sei auch nicht aus Gründen von Treu und Glauben daran gehindert, sich auf die Unwirksamkeit der Verpflichtungserklärung zu berufen, so der VGH.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871