Bindungswirkung einer BAMF-Entscheidung für Ausländerbehörden

Eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG vorliegen, bindet die für die Abschiebung zuständige Ausländerbehörde auch bei einer nachträglichen Änderung der Sachlage, meint der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 (Az. 12 S 2546/22), und es existiere kein aus Unions- und Verfassungsrecht folgendes Gebot, § 42 Satz 1 AsylG restriktiv auszulegen. Außerdem sei die Ausländerbehörde ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht verpflichtet, bei anwaltlich vertretenen Ausländern eine Rechtsberatung zu Inhalt und Reichweite des § 42 Satz 1 AsylG zu leisten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Dublin und die Drittstaaten

    Zuletzt aktualisiert am

    Im großen HRRF-Jahresrückblick 2025 hatte ich kurz vor Weihnachten 2025 behauptet, dass Griechenland die Türkei seit März 2025 nicht mehr als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus bestimmten Herkunftsstaaten betrachten würde. Ich wurde darauf hingewiesen, dass das so nicht stimme, weil…

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Zuletzt aktualisiert am

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Zuletzt aktualisiert am

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

ISSN 2943-2871