Rechtsanwalt Marcel Keienborg berichtet über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2023 (Az. 8 L 119/23), in dem das Gericht der Ausländerbehörde Düsseldorf aufgibt, bis zur Entscheidung über einen gestellten Antrag auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen. Abgesehen von einigen deutlich unfreundlichen Äußerungen in Richtung der Ausländerbehörde hält das Gericht für relevant, dass trotz der fehlenden Fiktionswirkung des Antrags auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht die Regelung des § 104c Abs. 1 AufenthG dem Antragsteller bereits mit der Antragstellung eine im entschiedenen Verfahren schützenswerte Rechtsposition einräume, weil die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Chancen-Aufenthalts einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetze. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Betroffene derzeit eine Duldung habe, wenn er zumindest einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung habe.
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