Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 29. November 2022 (Az. 8 CN 1.22) veröffentlicht, in dem es um den Ausschluss der Wählbarkeit zu einem Integrationsbeirat bei Fehlen eines gesicherten Aufenthaltsrechts ging.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 29. November 2022 (Az. 8 CN 1.22) veröffentlicht, in dem es um den Ausschluss der Wählbarkeit zu einem Integrationsbeirat bei Fehlen eines gesicherten Aufenthaltsrechts ging.
Zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2026
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