Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 29. November 2022 (Az. 8 CN 1.22) veröffentlicht, in dem es um den Ausschluss der Wählbarkeit zu einem Integrationsbeirat bei Fehlen eines gesicherten Aufenthaltsrechts ging.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Volltext seines Urteils vom 29. November 2022 (Az. 8 CN 1.22) veröffentlicht, in dem es um den Ausschluss der Wählbarkeit zu einem Integrationsbeirat bei Fehlen eines gesicherten Aufenthaltsrechts ging.
1.1.2026
Zuletzt aktualisiert am 23.12.2025
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2025
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