Anspruch auf Folgeverfahren bei möglicher Einberufung zum Wehrdienst in Russland

In seinem in einem Eilverfahren ergangenen Beschluss vom 1. März 2023 (Az. 6 L 300/22.A) geht das Verwaltungsgericht Potsdam davon aus, dass der bloße Umstand, dass russische Männer im wehrfähigen Alter grundsätzlich mit ihrer Einberufung zum Wehrdienst rechnen müssten, eine Änderung der Sachlage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG darstellt, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemäß § 71 Abs. 1 AsylG zur Durchführung eines Folgeverfahrens verpflichtet. Es sei nicht von vornherein und nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass Männer im wehrfähigen Alter bei einer Rückkehr in die Russischen Föderation mit einer legalen Einberufung oder einer extralegalen Einziehung zu einem Militärdienst rechnen müssten und dass dieser Militärdienst mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeuten würde, dass sie sich an Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beteiligen müssten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • GEAS-Reform 2024

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871