Folgen mangelhafter Zustellung bei Abschiebungshaft

Eine gegen die Anordnung von Abschiebungshaft eingelegte Beschwerde kann verfristet sein, auch wenn der Haftbeschluss zuvor nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, meint der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 4. April 2023 (Az. XIII ZB 75/20). Zwar führe eine unterbliebene ordnungsgemäße Zustellung zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe des Haftbeschlusses, wodurch die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginne, jedenfalls aber finde § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG Anwendung, wonach bei fehlender Bekanntgabe eine Frist von fünf Monaten nach Erlass des Haftbeschlusses gelte. Diese Frist finde auch bei einer fehlerhaften Zustellung Anwendung, weil sie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871