Alles prima in Litauen

Es fehlt an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen in Litauen für Dublin-Rückkehrer mit systemischen Mängeln behaftet sind, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem etwas ungeordnet und lieblos begründeten Urteil vom 14. August 2023 (Az. 22 K 6910/22.A). Gemäß einer Auskunft des Litauischen Roten Kreuzes von Februar 2023 würden Dublin-Rückkehrende einschließlich vulnerabler Personen und Familien bei ihrer Ankunft in Litauen zwar systematisch und standardmäßig einem Gericht vorgeführt und erhielten dann eine „alternative Maßnahme zur Inhaftierung“, die faktisch eine Inhaftierung darstelle, aber von den Behörden nicht als solche betrachtet werde, so dass die Rechte für Inhaftierte nicht geltend gemacht werden könnten. Jedoch habe die Migrationsabteilung des litauischen Innenministeriums im Oktober 2022 mitgeteilt, dass bei Dublin-Rückkehrern keine Gründe für eine Inhaftierung bestünden, es sei denn, es bestehe eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und staatliche Sicherheit. Außerdem sei es Dublin-Rückkehrern zumutbar, so das Verwaltungsgericht, die nach dem litauischen Rechtssystem vorgesehen Rechtsbehelfe zu ergreifen, um ihre Ansprüche durchzusetzen, weil in Litauen ein rechtsstaatliches Asylverfahren mit gerichtlicher Beschwerdemöglichkeit existiere.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871