Vermischtes vom Bundesgerichtshof

In seinem Beschluss vom 10. Oktober 2023 (Az. XIII ZB 53/22) erläutert der Bundesgerichtshof, dass an die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson keine hohen Anforderungen zu stellen seien und dass das Haft- oder Haftbeschwerdegericht insbesondere nicht ohne tatsächliche Grundlage mutmaßen dürfe, ein von Abschiebungshaft Betroffener habe den Inhalt einer von ihm unterzeichneten Vollmacht nicht verstanden.

Im Beschluss vom 12. September 2023 (Az. XIII ZB 22/20) wird ausgeführt, dass § 62 Abs. 3b Nr. 4 AufenthG, wonach eine wiederholte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Straftaten einen konkreten Anhaltspunkt für eine Fluchtgefahr bilden könne, verfassungsgemäß sei und insbesondere nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 GG enthaltene Rückwirkungsverbot verstoße.

In einem weiteren Beschluss vom 12. September 2023 (Az. XIII ZB 49/20) ruft der BGH in Erinnerung, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens ohne Weiteres verletzt und eine Anordnung von Abschiebungshaft damit rechtswidrig ist, wenn dem Prozessbevollmächtigten des Betroffenen keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt wird, an einer Haftanhörung teilzunehmen oder eine Terminsverlegung zu beantragen. Eine Reaktionszeit von allenfalls wenigen Stunden vor einem um 9:00 Uhr beginnenden Gerichtstermin könne nicht als angemessen erscheinen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871