Die Unterbringung einer besonders schutzbedürftigen jungen Frau in einem Aufnahmelager auf der griechischen Insel Samos im Jahr 2018 hat gegen Art. 3 und Art. 13 EMRK verstoßen, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 30. November 2023 (Az. 2080/19, D.S. gg. Griechenland); die griechischen Behörden hätten nicht alles getan, was vernünftigerweise von ihnen erwartet werden konnte, um menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu gewährleisten; die Betroffene habe außerdem über keinen wirksamen Rechtsbehelf verfügt. Die Unterbringung in der ungarischen Transitzone Röszke in den Jahren 2018 und 2019 hat gegen Art. 3 und Art. 5 EMRK verstoßen, meint der EGMR in seinem Urteil vom 30. November 2023 (Az. 17089/19, S.AB. u. S.AR. gg. Ungarn), und ein 2017 eingeleitetes Ausweisungsverfahren in Nordmazedonien gegen einen Flüchtling aus dem Kosovo hat gegen Art. 1 des 7. Zusatzprotokolls zur EMRK verstoßen, der verfahrensrechtliche Schutzvorschriften in Bezug auf die Ausweisung von Ausländern enthält, sagt der EGMR in seinem Urteil vom 30. November 2023 (Az. 64163/19, S.B. gg. Nordmazedonien).
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