Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des rückwirkenden Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit

Das Bundesverfassungsgericht meldet in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2023 (Az. 2 BvR 195/21) Zweifel daran an, ob § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 StAG über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG genügen. In dem Verfahren hatte ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern zunächst gemäß § 4 Abs. 3 StAG mit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, die etwas mehr als fünf Jahre später allerdings rückwirkend wieder entfiel, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Vater des Kindes eine andere Person als ursprünglich angenommen war und er die Voraussetzungen von § 4 Abs. 3 StAG anders als der Scheinvater nicht erfüllte. Die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, weil sie den einschlägigen Begründungsanforderungen nicht entsprochen habe, zu seinen verfassungsrechtlichen Zweifeln hat es sich nicht näher geäußert, sondern auf seine existierende Rechtsprechung zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit verwiesen, insbesondere auf seinen Beschluss vom 17. Juli 2019 (Az. 2 BvR 1327/18), der allerdings noch zur Rechtslage vor der Einführung von § 17 Abs. 2 und 3 StAG im Jahre 2009 ergangen war. Klare Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit von § 17 Abs. 2 und 3 StAG in seiner geltenden Fassung hat das Oberverwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 10. März 2020 (Az. 1 LC 171/16) bereits herausgearbeitet.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871