Zeitschriften-Hinweis: ANA-ZAR

Die Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht (ANA-ZAR) werden von der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des Deutschen Anwaltvereins herausgegeben und erscheinen fünfmal im Jahr. Die ANA-ZAR enthalten stets einen umfangreichen Rechtsprechungsteil, der häufig auch über Entscheidungen berichtet, die es nicht in den HRRF-Newsletter geschafft haben – insofern sind die ANA-ZAR eine perfekte Ergänzung zur Lektüre des HRRF-Newsletters 🙂. Die ANA-ZAR sind frei im Internet zugänglich, gerade ist Ausgabe 05/2023 erschienen, die einen Beitrag zu Praxisproblemen der Legalisierung von Geduldeten enthält, wie immer über aktuelle Rechtsprechung zum Migrationsrecht berichtet und außerdem die derzeitige, nach wie vor sehr uneinheitliche Rechtsprechungspraxis deutscher Verwaltungsgerichte zu Dublin-Überstellungen nach Italien zusammenfasst.

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    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871