Behörde zu ordnungsgemäßer Aktenführung verpflichtet

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig war in seinem Beschluss vom 13. Februar 2024 (Az. 6 MB 1/24) offenbar so gar nicht amüsiert über das Verhalten der Lübecker Ausländerbehörde. Eigentlich ging es nur um vorläufigen Rechtsschutz in einem Verfahren um die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, gleichwohl ließ sich das Gericht zu einigen sehr spitz formulierten Leitsätzen hinreißen. Danach folge aus der im ausländerrechtlichen Verwaltungsverfahren gesteigerten Mitwirkungspflicht nicht, dass eine Behörde von ihrer allgemeinen Pflicht zur Sachverhaltsermittlung entbunden sei, sie bleibe vielmehr verpflichtet, den Ausländer auf das Fehlen, die Unvollständigkeit oder Widersprüchlichkeit von Angaben hinzuweisen. Außerdem obliege der Behörde auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung eine Pflicht zur Führung vollständiger und ordnungsgemäßer Akten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Neue EU-Rückführungsverordnung: Was man wissen muss

    Die neue EU-Rückführungsverordnung setzt gewissermaßen einen Schlussstein unter die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die 2024 mit der Verabschiedung des GEAS-Reformpakets ihren Höhepunkt erreicht hat. Wenngleich die Rückführungsverordnung formal nicht Bestandteil gerade des Gemeinsamen Asylsystems ist, sondern allgemeiner zum Europäischen Migrationsrecht zu zählen ist, bestehen zahlreiche Verbindungen zwischen den beiden Regelungsbereichen. Diese Einführung ist der… Weiterlesen..

  • Serbien: Unzulässige Haft und Zurückschiebung von Asylsuchenden an der Grenze

    In dem Fall von zwei afghanischen Beschwerdeführenden, die Anfang 2017 nach Grenzübertritt in Serbien inhaftiert und ohne individuelle Prüfung ihrer Asylanträge nach Bulgarien zurückgeschoben wurden, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Februar 2026 (Az. 57175/17), O.H. u.a. gg. Serbien eine Verletzung des Zurückweisungsverbots nach Art. 3 EMRK, des Rechts… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871