Keine ernsthafte Gefahr für vulnerable Schutzberechtigte in Italien

Der Verwaltungsgerichtshof München geht in seinem Urteil vom 21. März 2024 (Az. 24 B 23.30860) davon aus, dass auch vulnerablen Schutzberechtigten in Italien keine ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht. Gerade für vulnerable Schutzberechtigte herrsche eine besondere Rückführungspraxis, die im Ergebnis dazu führe, dass den Betroffenen bei einer Rückkehr nach Italien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine Obdachlosigkeit drohe. Betroffene hätten bei einer Rückkehr einen Anspruch auf Unterbringung und es sei ihnen zuzumuten, sich bereits von Deutschland aus um eine entsprechende Antragstellung zu bemühen, und zwar gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von rechtlichem Beistand oder über eine grenzüberschreitend tätige Nichtregierungsorganisation. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Tatsachenrevision gemäß § 78 Abs. 8 AsylG zugelassen, weil er in der Beurteilung der allgemeinen abschiebungsrelevanten Lage in Italien für alleinerziehende Elternteile bzw. Familien mit minderjährigen Kindern von deren Beurteilung durch andere Oberverwaltungsgerichte abweicht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Menschenrechtskommissar des Europarats warnt vor menschenrechtlichen Risiken geplanter „Return Hubs“

    Dieser Beitrag wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht von Gianna Wollmann erarbeitet und von Katharina Stübinger redigiert. Bereits im Juni 2026 wurde hier über die Kritik unabhängiger Menschenrechtsexpert*innen an der geplanten EU-Rückführungsverordnung berichtet.[1] Nun hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, zu den geplanten „Return Hubs“… Weiterlesen..

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871