Offensichtlich rechtswidriger Asylbescheid

Das Verwaltungsgericht Köln war in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (Az. 22 L 551/24.A) von einem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wohl nicht überzeugt, wenn es ausführt, dass sich das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamts als offensichtlich rechtswidrig darstellt. Das Bundesamt habe nicht hinreichend begründet, warum es den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt habe, sondern das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG lediglich behauptet. So heiße es im Bescheid, dass die Angaben der Antragsteller offenkundig widersprüchlich und nicht substantiiert seien, konkrete Widersprüche im Vortrag der Antragsteller würden indes nicht benannt. Weiter führe das Bundesamt aus, dass ein eingereichtes Dokument „inhaltlich höchst zweifelhaft“ sei, es werde aber nicht mitgeteilt, wie es zu dieser Einschätzung gelangt sei. Wenn das Bundesamt weiter ausführe, dass „in der Beschaffung“ des Dokumentes offene Fragen existierten, die die Antragsteller nicht hätten aufklären können, sei dies für das Gericht ebenso nicht ansatzweise nachvollziehbar. Fragen hinsichtlich der „Beschaffung“ des Dokuments seien ausweislich des Anhörungsprotokolls nicht gestellt worden, so dass insoweit auch keine Fragen offengeblieben sein könnten.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871