Keine Rechtsbehelfe gegen Dublin-Ermessensentscheidungen

Die Dublin-III-Verordnung und insbesondere ihr Art. 27 verpflichten die Mitgliedstaaten nicht, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung vorzusehen, die aufgrund der Ermessensklausel in Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung erlassen wurde, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. April 2024 (Rs. C-359/22). Eine Möglichkeit, diese Ermessensentscheidung im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Überstellungsentscheidung anzufechten, beruhe vielmehr alleine auf nationalem Recht. Auch Art. 47 GRCh sei auf eine solche Situation nicht anwendbar, so dass diese Bestimmung einen Mitgliedstaat erst recht nicht daran hindere, unter diesen Umständen eine Überstellungsentscheidung durchzuführen, bevor über ein Ersuchen auf Ausübung des Ermessens oder über einen Rechtsbehelf entschieden wurde. Der Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen die nach Erlass der Überstellungsentscheidung ergangene Entscheidung eines Mitgliedstaats, nicht von der Ermessensklausel in Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung Gebrauch zu machen, sei dementsprechend für den Ablauf einer Dublin-Überstellungsfrist ebenso nicht relevant.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871