Über den im April dieses Jahres veröffentlichten und zumindest etwas eigentümlichen Jahresbericht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde an dieser Stelle bereits berichtet (siehe HRRF-Newsletter Nr. 140). In dem Bericht ging das Gericht ausführlich auf die aus seiner Sicht bestehenden „Probleme der Massenmigration“ ein; der Bericht wurde unlängst scharf kritisiert, weil er von einer fundierten und sachkundigen Auseinandersetzung weit entfernt sei, das Verwaltungsgericht vielmehr in die „rechtspopulistische Kakophonie“ einstimme. Nun legt der Präsident des Gerichts in einem aktuellen Interview gewissermaßen nach und beklagt, dass eine offene Debatte über den Umgang mit der „unbegrenzten Migration“ jedenfalls in den öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr stattfinde, und zwar aufgrund deren „politische[r] Schieflage“. Für die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl durch Umwandlung in eine bloß institutionelle Garantie zeigt er sich offen, kommt aber immerhin zu der Erkenntnis, dass dies aufgrund des vorrangig anzuwendenden europäischen Rechts keine praktischen Auswirkungen hätte.
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