Das Bundesministerium der Justiz hat am 13. Juni 2024 ein Eckpunktepapier für eine Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung vorgestellt, mit der unter anderem asylgerichtliche Verfahren beschleunigt werden sollen. Speziell für asylgerichtliche Verfahren wird der Einsatz von Proberichtern als Einzelrichter ohne Sperrfrist und der Einsatz originärer Einzelrichter in Hauptsacheverfahren vorgeschlagen. Außerdem soll das System des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes insgesamt reformiert werden, dabei sollen etwa gerichtliche Hängebeschlüsse gesetzlich geregelt werden und soll die Möglichkeit geschaffen werden, Eilanträge abzulehnen, dem Antragsgegner (etwa einer Ausländerbehörde) aber gleichwohl gerichtliche Auflagen aufzuerlegen (etwa die Vorgabe bestimmter Abschiebungsbedingungen).
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