Der irische High Court hält in seinem Urteil vom 1. August 2024 (Az. [2024] IEHC 493) fest, dass der irische Staat das durch Art. 1 GRCh garantierte Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde von Schutzsuchenden verletzt hat, indem er zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 keine ausreichenden Kapazitäten für ihre Unterbringung bereitgestellt hat. Nach Angaben des UNHCR waren in Irland mit Stand 30. Juli 2024 noch 2.353 Schutzsuchende obdachlos.
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