Anhörung im Folgeverfahren zwingend

Wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens vorliegen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zulässigkeit des Folgeantrags bejaht, wird das Verfahren ohne besondere Verfügung als Asylverfahren nach den allgemeinen Vorschriften fortgesetzt und gelten daher grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Asylgesetzes, meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 2. August 2024 (Az. 28 L 2037/24.A). Eine dann erfolgende Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet ohne persönliche Anhörung des Antragstellers sei in einem solchen Fall nur dann verfahrensfehlerfrei möglich, wenn ein in §§ 24 und 25 AsylG normierter Ausnahmefall vorliege. Die Vorschrift des § 71 Abs. 3 S. 3 AsylG, wonach bei einem Folgeantrag von einer Anhörung abgesehen werden könne, gelte ausschließlich für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags und nicht mehr im danach durchgeführten Folgeverfahren.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Textausgabe Deutsches Migrationsrecht (nach der GEAS-Reform)

    Es ist zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen die beiden deutschen Umsetzungsgesetze zur GEAS-Reform von 2024 verabschieden wird, nämlich das GEAS-Anpassungsgesetz, und, gemeinsam mit dem Bundesrat, das GEAS-Anpassungsfolgengesetz. Diese Umsetzung wird zu umfangreichen Änderungen unter anderem…

  • Links zur GEAS-Reform

    Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 wird den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa verändern, zumindest in unzähligen Details, vermutlich aber jedenfalls auf einer faktischen Ebene auch im Grundsätzlichen. Die GEAS-Reform soll im Juni 2026 in Kraft…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem deutschsprachige Pressemitteilungen…

ISSN 2943-2871