Feinheiten der aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung

Mit einer Reihe von Einwänden gegen den Umfang einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG hatte sich das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 (Az. 2 L 135/23.Z) zu befassen. Gegenüber einer deutschen Auslandsvertretung werde eine Kostenübernahmeerklärung auch dann abgegeben, wenn sie zwar unmittelbar an den betroffenen Ausländer adressiert, aber zur Vorlage bei der Auslandsvertretung bestimmt sei, weil der Ausländer dann als Erklärungsbote auftrete, der dazu in aller Regel auch zumindest konkludent ermächtigt sei. Die nachträgliche Anfechtung einer Verpflichtungserklärung wegen eines Erklärungsirrtums über den zeitlichen Umfang der eingegangenen Verpflichtung sei gemäß § 121 BGB jedenfalls unverzüglich zu erklären, was eine Umdeutung eines aufenthaltsrechtlichen Widerspruchs in eine wirksame Anfechtungserklärung wohl ausschließe. Eine Verpflichtungserklärung sei auch nicht dann unwirksam, wenn sie nicht auf dem dafür vorgesehenen Formular abgegeben worden sei, weil ein Verstoß gegen bloße verwaltungsinterne Vorschriften nicht zu einer Unwirksamkeit wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Formerfordernis führe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871