In Hessen (siehe HRRF-Newsletter Nr. 125) und Nordrhein-Westfalen (siehe HRRF-Newsletter Nr. 148) wurden die Zuständigkeiten für asylgerichtliche Verfahren in den vergangenen Monaten schon bei bestimmten Verwaltungsgerichten konzentriert (zu Kritik an dieser Konzentration siehe etwa hier), nun ist Niedersachsen an der Reihe. Durch Rechtsverordnung vom 15. Juli 2024 wurde mit Wirkung zum 1. September 2024 jeweils zwei Verwaltungsgerichten eine gerichtsbezirksübergreifende und somit in Summe landesweite Zuständigkeit für Verfahren zu bestimmten Herkunftsländern zugewiesen, nämlich den Verwaltungsgerichten Göttingen und Hannover für Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, den Verwaltungsgerichten Hannover und Lüneburg für die Elfenbeinküste, Ghana, Moldau und den Senegal, den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Osnabrück für Georgien sowie den Verwaltungsgerichten Göttingen und Oldenburg für Kolumbien. Das Nachsehen haben offenbar die Verwaltungsgerichte Braunschweig und Stade.
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