Immer noch systemische Schwachstellen in Griechenland

Das Verwaltungsgericht München geht in seinem ausführlich begründeten Urteil vom 29. August 2024 (Az. M 17 K 23.30508) davon aus, dass Schutzberechtigten in Griechenland immer noch die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht.

Aus den aktuellen Erkenntnismitteln ergebe sich keine hinreichende Verbesserung der Lage Schutzberechtigter in Griechenland. Soweit zuletzt pauschal angenommen werde, dass junge, gesunde, arbeitsfähige, körperlich belastbare und mit hinreichender Durchsetzungsfähigkeit und Eigeninitiative ausgestattete Männer ihre Existenzgrundlage in Griechenland vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände sicherstellen könnten, decke sich dies nicht mit den dargelegten Erkenntnissen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

  • Monatsübersicht April 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für April 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf sechs Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat April 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871