Einen Folgenbeseitigungsanspruch auf Ermöglichung der Wiedereinreise nach Deutschland nimmt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 15. November 2024 (Az. 13 K 3265/24) in einem Verfahren an, in dem die Abschiebung einer Familie in den Kosovo offensichtlich rechtswidrig war. Es habe bezüglich eines Familienmitglieds bereits an der vollziehbaren Ausreisepflicht gefehlt, weil ihm der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über die Ablehnung des Asylantrags nicht wirksam zugestellt worden sei. Das Bundesamt habe über mehrere Jahre einen falschen Nachnamen verwendet, obwohl es von anderen Behörden auf den Fehler hingewiesen worden war, und habe Zweifel an einer wirksamen Zustellung ignoriert. Die Abschiebung der übrigen Familienmitglieder sei ebenso rechtswidrig gewesen, weil ihnen jedenfalls ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG zustand, nämlich zur Vermeidung einer Trennung der Familie.
Schreibe einen Kommentar