Fakultativer vorübergehender Schutz kann entzogen werden

Ein Mitgliedstaat, der vorübergehenden Schutz über die europarechtlichen Anforderungen hinaus auf bestimmte Personengruppen ausgedehnt hat, kann diesen Personengruppen den vorübergehenden Schutz entziehen, ohne das Ende des nach EU-Recht gewährten vorübergehenden Schutzes abzuwarten, meint der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Rs. C-244/24 u. C-290/24), über das es auch in einer Pressemitteilung berichtet.

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ISSN 2943-2871