Keine automatische Fluchtgefahr bei teurem Schlepper

In seinem Beschluss vom 14. Januar 2025 (Az. XIII ZB 65/23) mahnt der Bundesgerichtshof an, dass bei der Anordnung von Abschiebungshaft Fluchtgefahr im Sinne von § 62 Abs. 3b Nr. 2 AufenthG nicht vorschnell angenommen werden darf, auch wenn der Ausländer zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge aufgewendet hat. Vielmehr müsse die Lebenssituation des Betroffenen zum Zeitpunkt der Anordnung der Haft berücksichtigt werden. Im entschiedenen Verfahren habe das Beschwerdegericht bei seiner Gesamtbetrachtung etwa nicht berücksichtigt, dass die Einreise des Betroffenen zum Zeitpunkt der Haftanordnung bereits über zehn Jahre zurückgelegen habe und der Betroffene in Deutschland einen nicht unerheblichen Zeitraum gearbeitet und ein Einkommen erzielt habe. Außerdem habe der Betroffene geltend gemacht, das für die Einreise aufgenommene Darlehen bereits zurückgezahlt zu haben. Durch die Nichtberücksichtigung dieser Umstände habe das Beschwerdegericht dem von ihm bejahten konkreten Anhaltspunkt für die Fluchtgefahr ein zu hohes Gewicht beigemessen.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Verbleibende Spielräume

    Der in dieser Einleitung zur Verfügung stehende Platz soll heute ausnahmsweise nicht dazu verwendet werden, um auf die (zahlreichen) wichtigen Entscheidungen der Woche hinzuweisen. Stattdessen geht es um die HRRF-Website, die in dieser Woche nicht nur sozusagen runderneuert wurde, damit sie noch mehr Inhalte und viele…

    Weiterlesen..

  • Herausragende Bedeutung

    Das Bundesverfassungsgericht legt nach und rügt erneut einen Grundrechtsverstoß bei der Anordnung von Abschiebungshaft, während der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Abschiebungshaft in einem anderen Verfahren eher großzügige Standards anwendet. Daneben geht es in dieser Woche um eine willkürliche Kostenentscheidung eines Sozialgerichts, ein beim Europäischen Gerichtshof…

    Weiterlesen..

  • Rechtsstaatliche Gesichtspunkte

    In den HRRF-Newsletter haben es diese Woche gleich drei aktuelle Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts geschafft, in denen es um rechtswidrige Abschiebungen und verweigerte Akteneinsicht, um gerichtliche Benachrichtigungspflichten bei der Anordnung von Abschiebungshaft und um die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren geht. Der Verwaltungsgerichtshof München nimmt derweil…

    Weiterlesen..

  • Praktische Wirksamkeit

    So richtig viel war nicht los in der flüchtlingsrechtlichen Rechtsprechung in dieser Woche (bitte senden Sie gerne aktuelle Entscheidungen ein!), ein wenig dann aber doch. Es geht unter anderem um die nunmehr vom Europäischen Gerichtshof entschiedene Frage, ob ein aus dem EU-Primärrecht abgeleitetes Aufenthaltsrecht von der…

    Weiterlesen..

  • Kompetentes Personal

    Der Europäische Gerichtshof hat es schon wieder getan und räumt mit der Gewohnheit offenbar vieler nationaler Asylbehörden auf, die Fristen zur Entscheidung über Asylanträge fast schon regelhaft von sechs auf 15 Monate zu verlängern. Das Verwaltungsgericht Stade mahnt derweil eine qualifizierte Auseinandersetzung mit ausländischen Flüchtlingsanerkennungen an,…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871