Der Europäische Gerichtshof informiert in drei Pressemitteilungen (hier, hier und hier) sowie auf seiner Website darüber, dass die Große Kammer des Gerichtshofs am 12. Februar 2025 Anhörungen in drei anhängigen Verfahren durchgeführt hat, in denen es um Pushbacks an der EU-Außengrenze zu Belarus geht. Jeweils ein Verfahren betrifft Polen (Az. 42120/21, R.A. u.a. gg. Polen), Lettland (Az. 42165/21, H.M.M. u.a. gg. Lettland) und Litauen (Az. 17764/22, C.O.C.G. u.a. gg. Litauen). In allen Verfahren machen die Beschwerdeführer unter anderem eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) und Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) sowie aus Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK (Verbot der Kollektivausweisung) geltend. Videoaufzeichnungen der drei Anhörungen können auf der Website des Gerichtshofs abgerufen werden.
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