In jeweils zwei Urteilen vom 19. Juni 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ungarn (Az. 50872/18 u.a. und 39498/18) und Griechenland (Az. 11588/20 u.a. und 51980/19 u.a.) verurteilt, weil sie in den Jahren 2017 bis 2020 die Menschenrechte von unbegleiteten minderjährigen Schutzsuchenden verletzt haben. In allen Verfahren ging es um Aufnahmebedingungen, Obdachlosigkeit und in einigen Fällen auch um Freiheitsentziehung.
Schreibe einen Kommentar