Keine Überstellung vulnerabler Personen nach Griechenland

In zwei Beschlüssen vom 25. Juli 2025 (Az. 10 L 645/25.A) und vom 29. Juli 2025 (Az. 10 L 647/25.A) geht das Verwaltungsgericht Aachen davon aus, dass vulnerable schutzberechtigte Personen nicht nach Griechenland überstellt werden dürfen. Eine Vulnerabilität könne sich unmittelbar auf die Erwerbsfähigkeit und die Fähigkeit von Betroffenen auswirken, die nach wie vor bestehenden erheblichen Schwierigkeiten, denen zurückkehrende Schutzberechtigte in Griechenland gerade in den ersten Wochen und Monaten nach Rückkehr ausgesetzt seien, zu bewältigen und eine extreme materielle Notlage abzuwenden.

Das Verwaltungsgericht Trier hat das vor kurzem ähnlich gesehen. Das Verwaltungsgericht Aachen weist übrigens auch darauf hin, dass Ehepaare nicht zu der von den Griechenland-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts erfassten Personengruppe gehören dürften und dass für sie im Fall einer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung besteht.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871