Links zur GEAS-Reform

Auch wenn die gedruckte Textausgabe zur GEAS-Reform 2024 natürlich unverzichtbar ist, gibt es doch auch Online-Quellen, die für die tägliche Arbeit mit der Reform und mit den Rechtstexten wichtig sind. Hier werden die wichtigsten Links gesammelt.

Beschlossene EU-Rechtsakte

Die folgenden EU-Rechtsakte sind bereits beschlossen Teil der GEAS-Reform.

  • AMM-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013
  • Qualifikations-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Asylverfahrens-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
  • Aufnahme-Richtlinie – Richtlinie (EU) 2024/1346 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen
  • Grenzrückführungs-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1349 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148
  • Krisen-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
  • Resettlement-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
  • Screening-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1356 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817
  • Screening-Konsistenz-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/816 und (EU) 2019/818 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen
  • EURODAC-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1358 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates

Räumlicher Geltungsbereich der GEAS-Reform

Der räumliche Geltungsbereich der neuen EU-Rechtsakte ist schwieriger zu ermitteln, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Das liegt daran, dass von den 27 EU-Mitgliedstaaten Dänemark und Irland Sonderrollen einnehmen und dass einige der Rechtsakte außerdem auch in den vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten werden. Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • In den 25 EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland gelten alle Rechtsakte der GEAS-Reform.
  • Irland hat gemäß Protokoll 21 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union ein Wahlrecht, ob es sich an der Umsetzung der Rechtsakte beteiligen will oder nicht. Bislang hat es für sechs Rechtsakte erklärt, sich beteiligen zu wollen, nämlich für die Qualifikationsverordnung, die Asylverfahrens-Verordnung, die AMM-Verordnung, die Eurodac-Verordnung, die Krisen-Verordnung und die Aufnahme-Richtlinie, siehe die folgenden Beschlüsse der Europäischen Kommission vom 31. Juli 2024: Beschluss (EU) 2024/2087, Beschluss (EU) 2024/2088, Beschluss (EU) 2024/2089, Beschluss (EU) 2024/2092, Beschluss (EU) 2024/2099 sowie Beschluss (EU) 2024/2100.
  • Dänemark hat gemäß Protokoll 22 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union ebenfalls ein Wahlrecht, ob es sich an der Umsetzung der Rechtsakte beteiligen will oder nicht, siehe die dänischen Parlamentsbeschlüsse B-207 (2023-24) vom 4. Juni 2024 sowie B-10 (2024-25) vom 7. November 2024. Es hat für fünf Rechtsakte erklärt, sich beteiligen zu wollen, nämlich für Teile der AMM-Verordnung (nämlich für die „Dublin-Teile“ III, V und VII der Verordnung, siehe Ziffer 1 des dänischen Parlamentsbeschlusses vom 4. Juni 2024) und der Krisen-Verordnung (nämlich für die Artikel 12 und 13 sowie Artikel 1 bis 6, soweit sie sich auf die Ausnahmen in den Artikeln 12 und 13 beziehen, siehe Ziffer 2 des dänischen Parlamentsbeschlusses vom 4. Juni 2024), für die Screening-Verordnung, die Eurodac-Verordnung und die Grenzrückführungs-Verordnung.
  • Die vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz beteiligen sich auf Grundlage des jeweiligen Dublin/Eurodac-Assoziierungsübereinkommens (Island, Norwegen, Schweiz) bzw. des Dublin/Eurodac-Assoziierungsprotokolls (Liechtenstein) an der Umsetzung von Teilen der AMM-Verordnung und der Krisen-Verordnung sowie an der Umsetzung der Screening-Verordnung, der Eurodac-Verordnung und der Grenzrückführungs-Verordnung. Ihre Rolle wird damit der Rolle Dänemarks entsprechen.

Entwürfe für EU-Rechtsakte

Nach der Reform ist vor der Reform. Die folgenden EU-Rechtsakte werden derzeit vorbereitet und werden die GEAS-Reform ergänzen (sofern sie denn verabschiedet werden).

Umsetzung der Reform in der EU

Die Europäische Kommission hat einen gemeinsamen Durchführungsplan vorbereitet:

Umsetzung der Reform in Deutschland

Obwohl die meisten EU-Rechtsakte der GEAS-Reform in Form europäischer Verordnungen verabschiedet wurden, die in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sind und keiner nationalen Umsetzung bedürfen, ist natürlich dennoch eine Art von Umsetzung erforderlich, und sei es nur, um die europäischen Regelungen mit den nationalen Behördenstrukturen in Übereinstimmung zu bringen.

  • Links zur GEAS-Reform

    Auch wenn die gedruckte Textausgabe zur GEAS-Reform 2024 natürlich unverzichtbar ist, gibt es doch auch Online-Quellen, die für die tägliche Arbeit mit der Reform und mit den Rechtstexten wichtig sind. Hier werden die wichtigsten Links gesammelt. Beschlossene EU-Rechtsakte Die folgenden…

  • Aktuelle EuGH-Urteile vom 1.8.2025

    Etwas zu spät für den HRRF-Newsletter an diesem Freitag hat der Europäische Gerichtshof heute Mittag drei Urteile zum europäischen Flüchtlingsrecht verkündet. Alle drei Urteile sind noch nicht mittlerweile in deutscher Sprache verfügbar, zu zwei der drei Urteile gibt es außerdem…

  • Monatsübersicht Mai 2025

    Die HRRF-Monatsübersicht für Mai 2025 ist zum Download verfügbar und bietet auf zehn Seiten eine praktische Zusammenfassung aller im Monat Mai 2025 im HRRF-Newsletter vorgestellten Entscheidungen. Highlights dieser Monatsübersicht sind:

ISSN 2943-2871