Weniger als zwei Monate verbleiben mittlerweile, bis die GEAS-Reform in der Praxis der Rechtsanwendung angekommen sein wird. Ein Baustein des europäischen Rechts ist allerdings noch nicht überarbeitet worden, nämlich die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG von 2008. Die Europäische Kommission hatte im März… Weiterlesen..
Am 27. März 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem GEAS-Anpassungsfolgesetz zuzustimmen und für das GEAS-Anpassungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen. Damit ist der Weg für die Verkündung und das baldige Inkrafttreten dieser beiden Umsetzungsgesetze frei. Die Bundesregierung hat anlässlich der Bundesratssitzung… Weiterlesen..
In den vergangenen Monaten und Wochen gab es hier schon einige Meldungen zur GEAS-Reform und zum ab dem 12. Juni 2026 geltenden neuen Recht. Ab jetzt gibt es auf der HRRF-Website nicht nur eine Übersichtsseite zur GEAS-Reform, die jetzt auch… Weiterlesen..
§ 87e Abs. 2 AsylG-E in der Fassung des GEAS-Anpassungsgesetzes sieht vor, dass die neue EU-Qualifikationsverordnung 2024/1347 nur auf Asylanträge angewendet werden soll, die „ab dem 12. Juni 2026 eingereicht werden“. Equal Rights hatte bereits Anfang März darauf hingewiesen, dass… Weiterlesen..
Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, warum es eine Vorlage an den Gerichtshof ablehnt, sagt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. März 2026 (Rs. C-767/23, Remling). Ein letztinstanzlich zuständiges Gericht unterliege einer Vorlagepflicht, von… Weiterlesen..
Die GEAS-Reform erlaubt zwar die Inhaftierung von Schutzsuchenden schon während des erstinstanzlichen Asylverfahrens, gleichwohl sind dabei rechtliche Vorgaben zu beachten, die sich etwa auch aus den Menschenrechten ergeben können. In einem neuen Beitrag im HRRF-Blog wird die Entscheidung A.K.S. gg.… Weiterlesen..
Während die europäischen Rechtsakte (mit Ausnahme der EUAA-Verordnung, die bereits seit Ende Dezember 2023 gilt) durchgehend bereits am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten sind, d.h. am 11. Juni 2024, beginnt ihre tatsächliche Geltung (die „zeitliche… Weiterlesen..
Solange die Höchstfrist von 21 Monaten zur Entscheidung über einen Asylantrag noch nicht erreicht ist, dürfen EU-Mitgliedstaaten die Sechsmonatsfrist für die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz, die in diesem Mitgliedstaat gestellt wurden, unter bestimmten Umständen auch mehrfach verlängern, sagt… Weiterlesen..
Der Gesetzgeber ist in diesen Tagen besonders fleißig; eine andere Frage ist allerdings, ob seine Aktivitäten auch in die richtige Richtung gehen. Jedenfalls haben wir die zwei in der letzten Woche verkündeten Änderungsverordnungen zur neuen EU-Asylverfahrensverordnung zum Anlass genommen, nicht… Weiterlesen..
Der räumliche Geltungsbereich der neuen EU-Rechtsakte ist schwieriger zu ermitteln, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Das liegt daran, dass von den 27 EU-Mitgliedstaaten Dänemark und Irland Sonderrollen einnehmen und dass einige der Rechtsakte außerdem auch in… Weiterlesen..