GEAS-Reform

Grundsätzliche Informationen zur GEAS-Reform gibt es auf einer eigenen Übersichtsseite.

  • Keine Übergangsregelungen beim Familienflüchtlingsschutz

    Es dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein, aber das Oberverwaltungsgericht Münster hat es in seinem Beschluss vom 27. August 2026 (Az. 6 A 1112/22.A) noch einmal klargestellt: Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem 12.… Weiterlesen..

  • Implizite Dublin-Überstellungsentscheidungen?

    Das Verwaltungsgericht Hamburg meint in seinem Urteil vom 9. September 2026 (Az. 12 A 492/26), dass die verfahrensrechtliche Übergangsregelung des § 87e Abs. 1 AsylG auf Dublin-Verfahren keine Anwendung findet, weil sie ausschließlich das erst nach Abschluss des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens durchgeführte… Weiterlesen..

  • BAMF umgeht Zuständigkeit für Folgeanträge

    Die in § 71 Abs. 2 S. 1 AsylG n.F. festgelegte behördliche Zuständigkeit, wonach Folgeanträge persönlich bei einer der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einzureichen sind, gilt gar nicht, behauptet das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 13.… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Das neue europäische GEAS-Recht ist in vielen Details unklar und wirft Auslegungsfragen auf, für deren Klärung auch der Europäischen Gerichtshof zuständig ist. Wussten Sie, dass die unter bestimmten Umständen bestehende Verpflichtung nationaler Gerichte, den Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen,… Weiterlesen..

  • Eingeschränkte gerichtliche Dublin-Überprüfbarkeit ohne Bedenken

    Die in Art. 43 AMM-Verordnung geregelte Einschränkung der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Dublin-Überstellungsentscheidungen begegnet keinen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Norm mit höherrangigem Recht, insbesondere Art. 47 GRCh bzw. Art. 19 Abs. 4 GG, meint das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss… Weiterlesen..

  • Altes und neues Dublin-Recht parallel

    Da Art. 43 AMM-VO nicht die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats betrifft, sondern als Verfahrensvorschrift den Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klage kraft Gesetzes und den im Prüfungsumfang eingeschränkten (vorläufigen) Rechtsschutz gegen eine Überstellungsentscheidung regelt, ist diese Norm auch auf Asylanträge… Weiterlesen..

  • Im Berufungszulassungsverfahren immer noch altes Verfahrensrecht

    Da europarechtliche Vorgaben für das gerichtliche Verfahren zur Prüfung des Rechts auf Verbleib nach Art. 68 Abs. 7, 2. Halbs. Asylverfahrens-VO und § 78 Abs. 9 AsylG nicht existieren, ist auf das nationale Verfahrensrecht zurückzugreifen, so der Verwaltungsgerichtshof Kassel in… Weiterlesen..

  • Dublin-Übergangsregelungen gelten auch für Wiederaufnahmeverfahren

    Der Verweis in Art. 84 Abs. 2 AMM-VO erfasst nicht nur die Zuständigkeitskriterien der Dublin-III-Verordnung (Artt. 7-15), sondern auch die Regelungen der Art. 18 Abs. 1 Buchst. b bis d, Art. 23 bis 25 Dublin-III-VO, die für die Zuständigkeitsbestimmung in… Weiterlesen..

  • Altes GEAS-Verfahrensrecht auch im Berufungszulassungsverfahren

    Für Asylanträge, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht wurden, richtet sich das Recht auf Verbleib während eines Berufungszulassungsverfahrens nach dem Asylgesetz in der bis zum 11. Juni 2026 geltenden Fassung, meint das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Beschluss vom 30.… Weiterlesen..

  • Weite Auslegung der AMM-Übergangsregelungen

    Der in der Übergangsvorschrift Art. 84 Abs. 2 AMM-Verordnung enthaltene Begriff der „Kriterien der Dublin III-Verordnung“ ist weit auszulegen und erfasst grundsätzlich sämtliche Regelungen der Dublin-III-Verordnung, die Auswirkungen auf die Zuständigkeit haben können, sagt das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil… Weiterlesen..

  • Aktuelle Gesetzgebung im Herbst 2026

    Herbstzeit ist Erntezeit, und das gilt auch für die Tätigkeit des Gesetzgebers. Was liegt näher als ein kurzer Überblick über neue gesetzliche Regelungen aus Europa und Deutschland im Migrations- und Flüchtlingsrecht. Europa Der wohl endgültige deutschsprachige Entwurfstext der neuen EU-Rückführungsverordnung wurde am 16. September 2026 in einem EU-Ratsdokument veröffentlicht. Der EU-Ministerrat wurde gebeten, die Verordnung… Weiterlesen..

  • Neues Rechtsgutachten: Wie im Asylverfahren die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen zu wahren sind

    Dieser Beitrag ist im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht entstanden. UN-Sichtbar hat bereits mehrere Entscheidungen des UN-BRK-Fachausschusses als Kurzanalysen veröffentlicht. Handicap International e. V. – Crossroads (HI) hat am 17. September 2026 ein neues Rechtsgutachten veröffentlicht, das untersucht, wie Asylverfahren und Schutzentscheidungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgestaltet… Weiterlesen..

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871