Keine pauschal verblassenden Sprachkenntnisse

Ein vier Jahre altes Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse kann in einem Visumverfahren nicht pauschal mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass es zu alt ist, sagt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 26. September 2025 (Az. OVG 3 S 60/25). In dem Verfahren hatte das Auswärtige Amt argumentiert, dass die in dem 2021 im Senegal ausgestellten Zertifikat bescheinigten Sprachkenntnisse mangels anschließender Sprachpraxis verblasst sein würden, dieses Argument fand das Oberverwaltungsgericht, anders als zuvor noch das Verwaltungsgericht Berlin, für zu pauschal. Immerhin habe der Kläger die Sprachprüfung nach dem vorgelegten Zertifikat nicht nur knapp, sondern mit „gut“ bestanden, nämlich mit 86 von 100 Punkten. Außerdem seien die Verzögerungen im Visumverfahren maßgeblich auf die beteiligten deutschen Behörden zurückzuführen, so dass ohnehin nicht nachvollziehbar sei, warum der Kläger eine erneute Sprachprüfung ablegen solle.

Das Oberverwaltungsgericht hat das Auswärtige Amt im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Kläger ein Visum zur Familienzusammenführung zu erteilen, soweit eine erneut durchzuführende Sicherheitsabfrage keine der Visumerteilung entgegenstehenden Erkenntnisse ergibt. Einen ebenfalls gestellten Parallelantrag der deutschen Ehefrau des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht dagegen zurück, weil ein solcher eigener Anspruch einer in Deutschland lebenden Familienangehörigen auf Erteilung des Visums an den Angehörigen, der den Zuzug im Wege der Familienzusammenführung erstrebe, weder aus dem Aufenthaltsgesetz noch aus der Familienzusammenführungsrichtlinie folge noch sich unmittelbar aus Art. 6 GG ergebe.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871