Kein subsidiärer Schutz bei drohender Einberufung zum eritreischen Nationaldienst

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel berichtet in einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025 über sein noch nicht im Volltext vorliegendes Urteil vom 29. Oktober 2025 (Az. 2 A 1578/25.A), wonach eritreischen Staatsangehörigen, die in Eritrea mit der Einberufung zum Nationaldienst rechnen müssen, aber durch die Abgabe einer Reueerklärung Diaspora-Status erhalten können, kein subsidiärer Schutz zuzuerkennen ist. Zwar drohe im militärischen Teil des Nationaldienstes eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, einer solchen Einberufung könne man sich aber durch Erlangen des Diaspora-Status entziehen; die Abgabe einer Reueerklärung sei zumutbar. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Es war jetzt eine Zeit lang etwas ruhiger in der deutschen Rechtsprechung, wenn es um den eritreischen Nationaldienst und um Reueerklärungen ging, zuletzt hatten wir hier im Februar 2025 vom Oberverwaltungsgericht Hamburg berichtet. Aus welchem Grund genau der Verwaltungsgerichtshof die Revision zugelassen hat, ist noch nicht bekannt, mein Tipp wäre, dass es die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens war (so hatte es im Februar 2024 auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz gehandhabt).

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871