Gefährdungsanzeige ist kein Visumantrag

Das Bundesverwaltungsgericht meint in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2025 (Az. 1 B 15.25), dass eine an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH gerichtete Gefährdungsanzeige keinen an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu richtenden Visumantrag ersetzt, und hat eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Juni 2025 (Az. 6 B 4/24) zurückgewiesen. Eine Gefährdungsanzeige gehe dem Visumverfahren voraus und diene dem Bundesministerium des Innern oder der von ihm bestimmten Stelle (allein) dazu, vorab zu prüfen, ob nach § 22 Satz 2 AufenthG zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt werden solle.

Das durch die Gefährdungsanzeige in Gang gesetzte Ortskräfteverfahren solle, so das Bundesverwaltungsgericht, „allein der Wahrung des außenpolitischen Handlungsspielraums“ dienen, Betroffenen also keine subjektiven Rechte vermitteln. Das Oberverwaltungsgericht hatte in der Vorinstanz noch etwas deutlicher formuliert, dass es nicht einmal eine verwaltungsgerichtliche Willkürkontrolle geben solle. Aus Sicht der Regierung ist das ganz praktisch, andererseits sind das Ortskräfteverfahren und die zahlreichen von ehemaligen Ortskräften angestrengten Gerichtsverfahren aber vermutlich auch ein (äußerst zaghafter) Beginn einer Verrechtlichung vormals politischer Prozesse.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871