Keine Überstellung von Frauen nach Griechenland

Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 15 A 3217/25) davon aus, dass schutzberechtigten Frauen in Griechenland eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Frauen seien im Rahmen von Flucht und Migration geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Hindernissen ausgesetzt, die die Vulnerabilität dieser Gruppe gegenüber der Gruppe männlicher Geflüchteter erhöhten. Dazu zählten ein verzögerter Erwerb der Sprache des Aufnahmelandes, eine geringere Verwertbarkeit ihrer Kompetenzen und Bildungsabschlüsse, weniger soziale Kontakte zu Einheimischen, häufigere gesundheitliche Probleme und größere Gefahren sexueller und anderer gewalttätiger Übergriffe in Notunterkünften und informellen Siedlungen. Aktuelle Berichte zur Situation in Griechenland belegten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in Griechenland Geflüchtete nur eingeschränkt unterstützen könnten, weil sie unter einer finanziellen Krise sowie unter staatlichen Repressionen litten.

Das Urteil ist lesenswert, weil es zahlreiche aktuelle Quellen anführt und zitiert und weil es sich mit den abweichenden Ansichten anderer Verwaltungsgerichte zur Situation schutzberechtigter Frauen auseinandersetzt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871