Keine Überstellung von Frauen nach Griechenland

Das Verwaltungsgericht Hannover geht in seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. 15 A 3217/25) davon aus, dass schutzberechtigten Frauen in Griechenland eine menschenrechtswidrige Behandlung droht. Frauen seien im Rahmen von Flucht und Migration geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Hindernissen ausgesetzt, die die Vulnerabilität dieser Gruppe gegenüber der Gruppe männlicher Geflüchteter erhöhten. Dazu zählten ein verzögerter Erwerb der Sprache des Aufnahmelandes, eine geringere Verwertbarkeit ihrer Kompetenzen und Bildungsabschlüsse, weniger soziale Kontakte zu Einheimischen, häufigere gesundheitliche Probleme und größere Gefahren sexueller und anderer gewalttätiger Übergriffe in Notunterkünften und informellen Siedlungen. Aktuelle Berichte zur Situation in Griechenland belegten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in Griechenland Geflüchtete nur eingeschränkt unterstützen könnten, weil sie unter einer finanziellen Krise sowie unter staatlichen Repressionen litten.

Das Urteil ist lesenswert, weil es zahlreiche aktuelle Quellen anführt und zitiert und weil es sich mit den abweichenden Ansichten anderer Verwaltungsgerichte zur Situation schutzberechtigter Frauen auseinandersetzt.

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ISSN 2943-2871