Vermischte Nachrichten KW 11/2026

  • Kurz vor diversen Landtagswahlen hat der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in einem am 6. März 2026 veröffentlichten Interview (Paywall) Schützenhilfe im Wahlkampfendspurt gegeben und unter anderem behauptet, dass er Zurückweisungen an den deutschen Grenzen schon immer für europarechtskonform gehalten hat. Diese Behauptung dürfte weniger zutreffend sein als seine andere Behauptung, dass es bei den Zurückweisungen um ein „sichtbares Signal“ gegangen sei (wie bei seinem Interview übrigens auch).
  • In einem umfangreichen Blog-Beitrag kommentiert Rechtsanwalt Christian Teipel aus Köln das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Ende November 2025 zum Erfordernis einer sanktionsbewehrten Präsenzpflicht im Studium als Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach § 16b Abs. 1 S. 1 AufenthG aus hochschulrechtlicher Perspektive. Wer dachte, dass Hochschulrecht vielleicht nicht so komplex wie Migrationsrecht sei, wird hier (wie das Verwaltungsgericht übrigens auch) eines Besseren belehrt.
  • Der Report gegen Rechts 2026 ist so gut wie erschienen und kann vorbestellt werden. In ihm finden sich unter anderem Beiträge über die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen (Carmen Wege) sowie über Angriffe auf den Europäischen Gerichtshof (Maximilian Pichl) und auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Silvia Steininger) im Kontext der Migrationspolitik.

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871