Keine Abschiebungsandrohung bei Aufenthaltsgestattung

Eine Abschiebungsandrohung darf nicht erlassen werden, wenn ein Familienmitglied über eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) verfügt, sagt der Verwaltungsgerichtshof Kassel in seinem Beschluss vom 12. März 2026 (Az. 2 A 1672/25.Z.A). Dann liege nämlich regelmäßig ein inlandsbezogener Belang aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. 7 GRCh sowie Art. 8 Abs. 1 EMRK vor, so dass familiäre Belange (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AsylG) den Erlass einer Abschiebungsandrohung verhinderten.

Das sehen andere Gerichte wohl überwiegend auch so, nicht aber anscheinend das in diesem Verfahren erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Gießen, das eine Klage gegen die Abschiebungsandrohung abgewiesen hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil abgewiesen, weil die Frage keine grundsätzliche Bedeutung habe und sich bei sachgerechter Auslegung der Normen des Asylgesetzes auch ohne ein Berufungsverfahren beantworten lasse.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871