Immer noch keine Abschiebungsandrohung bei laufendem Asylverfahren eines Kindes

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen sieht in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2024 (Az. 4 A 303/23.A) keine grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob der Abschiebung eines Ausländers, dessen Schutzbegehren negativ beschieden worden ist, auch dann im Sinne von § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AsylG das Kindeswohl oder familiäre Bindungen entgegenstehen können, wenn der weitere Aufenthalt des betreffenden Kindes oder des betreffenden Familienmitglieds im Bundesgebiet lediglich gemäß § 55 AsylG zur Durchführung seines Asylverfahrens gestattet ist. Die Frage sei in der Rechtsprechung bereits hinreichend geklärt, zuletzt etwa vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az. 4 LA 21/24) (siehe dazu ausführlich HRRF-Newsletter Nr. 153), und lasse sich in dem Sinn beantworten, dass es nicht darauf ankomme, ob der Aufenthalt des betreffenden Kindes oder Familienmitglieds dauerhaft oder jedenfalls zunächst nur auf die Dauer des Asylverfahrens beschränkt rechtmäßig sei, zumal keinesfalls sichergestellt sei, dass es sich dabei um einen nur kurzfristigen Aufenthalt handele.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Keitel, Die neuen GEAS-Regeln

    Während die meisten Verlage es nicht geschafft haben, ihre GEAS-Erläuterungswerke pünktlich zum Start der Reform am 12. Juni in den Buchhandel zu bringen, ist das beim Nomos-Verlag und beim hier besprochenen Buch „Die neuen GEAS-Regeln“ von Christian Keitel anders: Das Buch war pünktlich zum 12. Juni lieferbar. Im Untertitel verspricht es, der (nicht nur: ein)… Weiterlesen..

  • EGMR rügt unzureichende Verfahrensgarantien bei Altersfeststellung

    In seinem Urteil vom 6. März 2025 (F.B. gegen Belgien, Az. 47836/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass ein belgisches Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung einer unbegleiteten Minderjährigen nur als letztes Mittel hätte eingesetzt werden dürfen und daher unrechtmäßig war. Diese Zusammenfassung wurde im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und… Weiterlesen..

  • EGMR-Anforderungen an Unterbringung besonders Schutzbedürftiger

    In seinem Urteil vom 22. Januar 2026 (A.N. u.a. gegen Griechenland, Az. 65267/19 u.a.) stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, dass die Aufnahmebedingungen, denen die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer im Aufnahme- und Identifizierungszentrum auf Samos („Samos RIC“) ausgesetzt waren, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellten. Diese Zusammenfassung wurde… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871