- Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein haben die migrationspolitischen Vorhaben im „Regierungsprogramm“ der AfD in Sachsen-Anhalt in einem so umfassenden wie lesenswerten Gutachten untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die 31 migrationspolitischen Forderungen des Programms, die überhaupt in den Aufgabenbereich einer Landesregierung fallen können, rechtlich überwiegend unzulässig sind: Die AfD suggeriere ihren Wählerinnen und Wählern rechtliche Handlungsmöglichkeiten, die sie gar nicht habe. Interessanterweise thematisiert das Programm den gerichtlichen Rechtsschutz im Migrations- und Flüchtlingsrecht (wir sind hier schließlich beim HRRF-Newsletter) an keiner Stelle – ein blinder Fleck, für den es unterschiedliche Erklärungsmuster geben mag.
- Die GGUA berichtet am 7. April 2026 darüber, dass mittlerweile fünf Landessozialgerichte den Leistungsausschluss in Dublin-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr.2 AsylbLG) in Eilverfahren für unwirksam erklärt haben; die neueste Entscheidung stammt vom Landessozialgericht Chemnitz (Beschluss vom 26. März 2026, Az. L 7 AY 9/25 B ER).


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