Vermischte Nachrichten KW 15/2026

  • Mark Niklas Cuno und Lukas Bornschein haben die migrationspolitischen Vorhaben im „Regierungsprogramm“ der AfD in Sachsen-Anhalt in einem so umfassenden wie lesenswerten Gutachten untersucht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die 31 migrationspolitischen Forderungen des Programms, die überhaupt in den Aufgabenbereich einer Landesregierung fallen können, rechtlich überwiegend unzulässig sind: Die AfD suggeriere ihren Wählerinnen und Wählern rechtliche Handlungsmöglichkeiten, die sie gar nicht habe. Interessanterweise thematisiert das Programm den gerichtlichen Rechtsschutz im Migrations- und Flüchtlingsrecht (wir sind hier schließlich beim HRRF-Newsletter) an keiner Stelle – ein blinder Fleck, für den es unterschiedliche Erklärungsmuster geben mag.
  • Die GGUA berichtet am 7. April 2026 darüber, dass mittlerweile fünf Landessozialgerichte den Leistungsausschluss in Dublin-Fällen (§ 1 Abs. 4 Nr.2 AsylbLG) in Eilverfahren für unwirksam erklärt haben; die neueste Entscheidung stammt vom Landessozialgericht Chemnitz (Beschluss vom 26. März 2026, Az. L 7 AY 9/25 B ER).

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871