Bestimmt bald wieder Dublin-Überstellungen nach Italien

In seinem Beschluss vom 13. April 2026 (Az. A 17 K 15477/25) denkt das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass Abschiebungen (d.h. Dublin-Überstellungen) nach Italien in den nächsten sechs Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich möglich sein werden. Italien habe im Zusammenhang mit der zum 12. Juni 2026 anstehenden GEAS-Reform angekündigt, künftig wieder Asylbewerber im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens aufnehmen zu wollen. Unter Berücksichtigung des Prinzips gegenseitigen Vertrauens gebe es derzeit keinen hinreichenden Grund, an der Ankündigung Italiens zu zweifeln.

Italien hat auch vor mehr als drei Jahren behauptet, aus technischen Gründen vorübergehend keine Dublin-Überstellungen mehr zulassen zu wollen; warum einer neueren Aussage mehr Vertrauen geschenkt werden soll, erschließt sich mir nicht. Im Hinblick auf die Übergangsregelungen zur Anwendung des neuen Rechts geht das Gericht übrigens davon aus, dass die AMM-Verordnung auf bereits laufende Verfahren auch nach dem 12. Juni 2026 nicht anwendbar ist; über einen bloßen Hinweis auf Art. 84 Abs. 2 AMM-VO hinaus findet aber keine Auseinandersetzung mit dem nicht ganz unproblematischen Wortlaut dieser Norm statt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871