In seinem Beschluss vom 13. April 2026 (Az. A 17 K 15477/25) denkt das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass Abschiebungen (d.h. Dublin-Überstellungen) nach Italien in den nächsten sechs Monaten mit großer Wahrscheinlichkeit tatsächlich möglich sein werden. Italien habe im Zusammenhang mit der zum 12. Juni 2026 anstehenden GEAS-Reform angekündigt, künftig wieder Asylbewerber im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens aufnehmen zu wollen. Unter Berücksichtigung des Prinzips gegenseitigen Vertrauens gebe es derzeit keinen hinreichenden Grund, an der Ankündigung Italiens zu zweifeln.
Italien hat auch vor mehr als drei Jahren behauptet, aus technischen Gründen vorübergehend keine Dublin-Überstellungen mehr zulassen zu wollen; warum einer neueren Aussage mehr Vertrauen geschenkt werden soll, erschließt sich mir nicht. Im Hinblick auf die Übergangsregelungen zur Anwendung des neuen Rechts geht das Gericht übrigens davon aus, dass die AMM-Verordnung auf bereits laufende Verfahren auch nach dem 12. Juni 2026 nicht anwendbar ist; über einen bloßen Hinweis auf Art. 84 Abs. 2 AMM-VO hinaus findet aber keine Auseinandersetzung mit dem nicht ganz unproblematischen Wortlaut dieser Norm statt.


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