Mal wieder rechtswidrige Binnengrenzkontrollen

Auch das Verwaltungsgericht Koblenz geht in seinem Urteil vom 27. April 2026 (Az. 3 K 650/25.KO) davon aus, dass Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums rechtswidrig sind. Der Kläger in dem Verfahren war im Juni 2025 an der deutsch-luxemburgischen Grenze von der Bundespolizei kontrolliert worden. Eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit gemäß Art. 25 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex (SGK), auf die sich die Bundespolizei berufen hatte, liege nicht vor, so das Gericht, weil die Polizei den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum für das Vorliegen einer solchen ernsthaften Bedrohungslage verletzt habe. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Das Thema begleitet uns schon längere Zeit, zuletzt ging es vor einigen Wochen (wieder einmal) um Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Das Verwaltungsgericht, das zu seinem Urteil auch eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht hat, sieht bereits deshalb einen Beurteilungsfehler der Bundespolizei, weil die ihre Bewertung nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage vorgenommen oder diese Grundlage dem Gericht jedenfalls nicht mitgeteilt hat: Mangelnde Plausibilisierung führt zur Rechtswidrigkeit.

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ISSN 2943-2871