Vermischte Nachrichten KW 21/2026

  • Die norwegische NGO Aegean Boat Report berichtet am 16. Mai 2026 darüber, dass ein norwegisches Berufungsgericht die Auslieferung ihres Gründers Tommy Olsen nach Griechenland abgelehnt hat. Griechenland hatte einen Europäischen Haftbefehl gegen Olsen erwirkt und wirft ihm unter anderem Beihilfe zur irregulären Einreise vor. Der Anwalt von Olsen bezeichnete die Entscheidung des norwegischen Berufungsgerichts als „deutliche Botschaft an die griechischen Gerichte und Staatsanwaltschaften“.
  • Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt eine Klage vor dem Sozialgericht Dortmund, in der es um die Übernahme der Kosten für erforderliche Sprachmittlung im Rahmen einer medizinischen Behandlung geht, die ein syrischer Flüchtling benötigt. Einen Eilantrag hat das Sozialgericht im Januar 2026 bereits abgelehnt.
  • In einer Pressemitteilung vom 21. Mai 2026 beschwert sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über eine aus seiner Sicht rechtsmissbräuchliche Individualbeschwerde eines Schutzsuchenden aus Belgien, der vorgegeben haben soll, obdachlos zu sein, während er tatsächlich über eine Unterkunft in den Niederlanden verfügt haben soll. Gerade weil es so viele Beschwerden aus Belgien gebe, so der Gerichtshof, müssten Verfahrensbeteiligte ihrer Pflicht zum wahrheitsgemäßen Sachvortrag umso mehr nachkommen (bin ich der einzige, der da einen Logikfehler sieht?).
  • Am 27. Mai 2026 erscheint der Grundrechte Report 2026, der bereits bestellt werden kann. Es geht darin wohl auch um Versuche zur Delegitimierung der Justiz, etwa wenn das Bundesinnenministerium Gerichtsentscheidungen zur Rechtswidrigkeit von Binnengrenzkontrollen ignoriert.

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  • GEAS-Rechtsfragen und die aufschiebende Wirkung

    Die GEAS-Reform ist in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angekommen. Da Klagen gegen Asylbescheide, wie schon vor der Reform, häufig keine aufschiebende Wirkung haben (siehe zur neuen Rechtslage etwa § 75 AsylG n.F. sowie Art. 68 Abs. 3 AsylVfVO), müssen Betroffene regelmäßig versuchen, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage (und damit ein Bleiberecht während des gerichtlichen Verfahrens) im… Weiterlesen..

  • Maßgaben des UN-Behindertenrechtsausschusses bei Mehrfachdiskriminierungen

    In seiner Entscheidung vom 29. August 2024 im Verfahren Z.R. u. S.r. gg. Schweden (CRPD/C/31/D/94/2021) hat der UN-Behindertenrechtsausschuss untersucht, ob bei einer Abschiebung eines schwer kranken Mädchens in den Kosovo der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Frauen und Rom*nja gewährleistet wäre und ob eine Verletzung des Rechts auf Leben sowie des Verbots menschenrechtswidriger Behandlung drohen würde.… Weiterlesen..

  • Menschenrechtswidrige Unterbringung von Kindern in ungarischer Transitzone

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 19. Juni 2025 (H.A. u.a. gg. Ungarn, Az. 39498/18) festgehalten, dass die sechsmonatige Unterbringung in einer ungarischen Transitzone eine faktische Inhaftierung ist und zumindest für minderjährige Kinder gegen das Verbot menschenrechtswidriger Behandlung verstößt. Für Erwachsene ohne besonderen Schutzbedarf sei die Unterbringung in den umstrittenen Transitzonen… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871