Vermischte Nachrichten KW 23/2026

  • In einem seit dem 2. Juni 2026 verfügbaren aktuellen Bericht zur Situation von Rückkehrern und Schutzberechtigten in Griechenland geht es auf 137 Seiten um Dokumentenbeschaffung, Zugang zu Unterkünften, die Situation auf dem Arbeitsmarkt und in der Schattenwirtschaft, staatliche Unterstützungsprogramme sowie um die Gefahr sexualisierter Gewalt und Ausbeutung in Griechenland. Der Bericht wurde von Michael Kientzle im Auftrag von NAOMI Thessaloniki recherchiert und verfasst. Anlass der Recherche war eine Anfrage der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg; die Erstellung des Berichts wurde unter anderem durch die Evangelische Kirche im Rheinland finanziert und organisatorisch unterstützt.
  • Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das erstinstanzlich für Asylklagen zuständig ist und damit insofern einem deutschen Verwaltungsgericht entspricht, ist eine Kooperation mit dem UNHCR Österreich eingegangen, worüber der UNHCR am 3. Juni 2026 in einer Pressemitteilung berichtet. Im Rahmen der Kooperation können künftig jährlich bis zu vier juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVwG für jeweils drei Monate zum UNHCR in Österreich entsandt werden und dort die Arbeit des UNHCR kennenlernen.
  • Anlässlich der Abschaffung der pflichtanwaltlichen Vertretung bei Abschiebungshaft zum 1. Juni 2026 weist die Gesellschaft für Freiheitsrechte auf das (nicht öffentlich zugängliche) Online-Tool HaftCheck hin, das ehrenamtlichen Berater*innen die Prüfung von Haftanordnungen erleichtern soll. Das Tool wurde vom Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft (BUMAH) entwickelt.
  • Ruanda ist am 15. Mai 2026 mit seiner Schiedsklage gegen das Vereinigte Königreich gescheitert, in der es Schadensersatz in Höhe von 100 Millionen Pfund geltend gemacht hatte, weil nicht alle im UK-Ruanda-Deal vereinbarten Zahlungen geleistet worden seien. Der Ständige Schiedshof in Den Haag entschied, dass das Vereinigte Königreich sich vertragskonform verhalten habe; einer der Schiedsrichter sah dies anders und hat seine Auffassung in einem Sondervotum festgehalten. Der Schiedshof hat zu seinem Schiedsspruch am 1. Juni 2026 eine Pressemitteilung veröffentlicht.

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ISSN 2943-2871