Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch in Eilverfahren

In seinem Beschluss vom 10. April 2025 (Az. 2 BvR 487/25) hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer aus Sicht des Gerichts zuvor nicht alle zumutbaren Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft hatte. In dem Verfahren ging es im Rahmen der Nachholung des Visumverfahrens um einen Verbleib in Deutschland bis zur Wahrnehmung eines Termins bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, was die zuständige Behörde erst einige Tage nach einem in dem Verfahren gemäß § 123 VwGO ergangenen ablehnenden gerichtlichen Eilbeschluss verweigert hatte. Die zuständige Behörde habe, so das Bundesverfassungsgericht, erst nach der ablehnenden gerichtlichen Eilentscheidung mitgeteilt, dass sie an der Verneinung des Duldungsanspruchs festhalte, was als geänderter Umstand im Sinne einer analogen Anwendung von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO anzusehen sein könnte. Entsprechend hätte der Beschwerdeführer zunächst versuchen müssen, beim Verwaltungsgericht eine Abänderung des zuvor gefassten Eilbeschlusses zu erreichen.

Die Details des Verfahrens werden in dem Beschluss zwar nicht sonderlich klar beschrieben, offenbar hatte das Verwaltungsgericht aber nicht über den vorläufigen Verbleib des Betroffenen in Deutschland entschieden, sondern lediglich über andere Aspekte des Verfahrens, so dass ein anschließender Abänderungsantrag tatsächlich so fern nicht gelegen hätte.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Neueste Newsletter

  • Fortdauernde Flucht

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass man zu jeder migrationsrechtlichen Frage Entscheidungen von mindestens zwei Gerichten finden kann, in denen zu dieser Frage gegensätzliche Rechtsauffassungen vertreten werden. Das Verwaltungsgericht Berlin probiert in dieser Woche aus, ob man das nicht auch innerhalb des Gerichts hinkriegt: Die 37. Kammer…

    Weiterlesen..

  • Contra mundum

    Es geht in dieser Woche um die vom französischen Asylgerichtshof angenommene Gruppenverfolgung von Palästinensern im Gazastreifen, um Gefahren in der Zentral- und Westukraine, die das Verwaltungsgericht Berlin für nicht beachtlich hält, und um mögliche Kampfeinsätze in der Ukraine als Gefahr für russische Wehrpflichtige, über die sich…

    Weiterlesen..

  • Schwierige Verhältnisse

    Die Rechtsprechung im Asyl- und Migrationsrecht wird gefühlt auch jede Woche politischer. Das liegt wohl weniger an den Gerichten als vielmehr an der neuen Bundesregierung, die mit juristisch zweifelhaftem Aktionismus aufwartet und aufwarten lässt. In dieser Woche geht es dementsprechend um Zurückweisungen, die vielleicht gar keine…

    Weiterlesen..

  • Fiktiver Aufenthalt

    Was tut die italienische Regierung mit einem leerstehenden Migrationszentrum in Albanien, in dem sie keine Schutzsuchenden unterbringen (d.h. inhaftieren) kann, weil die italienischen Gerichte Einwände haben? Sie widmet das Zentrum einfach in eine Abschiebungshaftanstalt um. Ärgerlich nur aus Sicht der Regierung, dass die italienischen Gerichte schon…

    Weiterlesen..

  • Restriktivere Handhabung

    Mal wieder eine Dublin-Woche im HRRF-Newsletter, in der darum geht, ob die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils einem neuen Dublin-Bescheid im Wege steht (ja), ob Dublin-Überstellungsfristen durch gerichtlichen Eilrechtsschutz unterbrochen werden (man ist sich nicht einig) und ob Schutzberechtigten in Griechenland Menschenrechtsverletzungen drohen (man ist sich ebenfalls…

    Weiterlesen..

ISSN 2943-2871