Kindeswohlprüfung bei Ausweisung eines Elternteils

In seiner Entscheidung vom 27. Januar 2025 (M.F. und L.B. gg. Schweiz) hat der UN-Kinderrechtsausschuss mit Blick auf die Verweigerung eines Aufenthaltstitels für den Vater dreier Kinder und die damit verbundene Trennung der Familie mehrheitlich keine Konventionsverletzung festgestellt, gleichzeitig aber Maßstäbe für die Abwägung von Ausweisungsinteressen einerseits und Kindeswohl andererseits aufgestellt. Zudem wurde eine abweichende Meinung (dissenting opinion) verfasst, die höhere Anforderungen an die Kindeswohlprüfung in aufenthaltsrechtlichen Verfahren stellt. Mette Steffen berichtet im HRRF-Blog im Rahmen des Projekts UN-Sichtbar – Menschenrechtliche Entscheidungen im Asyl- und Migrationsrecht, ihr Beitrag wurde von Johanna Mantel und Matthias Lehnert redigiert sowie um eine Analyse ergänzt.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Kindeswohlprüfung bei Ausweisung eines Elternteils

    In seiner Entscheidung vom 27. Januar 2025 (M.F. und L.B. gg. Schweiz) hat der UN-Kinderrechtsausschuss mit Blick auf die Verweigerung eines Aufenthaltstitels für den Vater dreier Kinder und die damit verbundene Trennung der Familie mehrheitlich keine Konventionsverletzung festgestellt, gleichzeitig aber Maßstäbe für die Abwägung von Ausweisungsinteressen einerseits und Kindeswohl andererseits aufgestellt. Zudem wurde eine abweichende… Weiterlesen..

  • Erzwungene Ausreise aus Kroatien ohne Zugang zum Asylverfahren

    In seinem Urteil vom 17. Juli 2025 (Az. 38776/21, Y.K. gegen Kroatien) sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der erzwungenen Ausreise eines türkischen Staatsangehörigen aus Kroatien eine Verletzung der verfahrensrechtlichen Anforderungen des Refoulement-Verbots nach Art. 3 EMRK. Zugleich stellte der Gerichtshof auch einen Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 iVm… Weiterlesen..

  • Kluth, Maor, Kurzidem, Einführung in das reformierte Gemeinsame Europäische Asylrecht

    Zugegeben: Es ist für den Rezensenten in aller Regel einfacher als für die Autoren des zu rezensierenden Werks, und diese Rezension bildet keine Ausnahme. Dass es auch mehr als ein Vierteljahr nach dem Beginn der Anwendbarkeit des neuen GEAS-Rechts noch immer kaum monographische Darstellungen zum neuen Recht gibt und dass bereits länger angekündigte Titel sich… Weiterlesen..

ISSN 2943-2871