In einem Urteil vom 21. März 2025 hat der griechische Staatsrat, das oberste Verwaltungs- und Verfassungsgericht des Landes, die griechische Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat für Schutzsuchende aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan und Bangladesch aufgehoben. Bei der Einstufung der Türkei sei gar nicht geprüft worden, ob die Türkei die für eine solche Einstufung erforderlichen Kriterien tatsächlich erfülle, außerdem verweigere die Türkei seit März 2020 die Rücknahme von Schutzsuchenden. Nach der Entscheidung dürfen Asylanträge von Schutzsuchenden aus den fünf Ländern, die über die Türkei nach Griechenland eingereist sind, nicht mehr als unzulässig abgelehnt werden, sondern müssen inhaltlich geprüft werden. Über die Entscheidung berichten etwa auch Pro Asyl (hier und hier) und die griechische NGO RSA Refugee Support Aegean.
Schreibe einen Kommentar