Laut einem Medienbericht ist die Hamburger AfD am 21.6.2021 mit einer Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das Verfahren der Besetzung der gemäß § 23a AufenthG eingerichteten Hamburger Härtefallkommission gescheitert. In der Hamburger Bürgerschaft, die die Mitglieder der Härtefallkommission bestimmt, waren von der AfD aufgestellte Kandidaten zwischenzeitlich in 33 Wahlgängen gescheitert. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
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