Einstweiliger Rechtsschutz bei Anhaltspunkten für Reiseunfähigkeit

Bereits wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Reiseunfähigkeit vorliegen, könne einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung geboten sein, so das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in seinem Beschluss vom 15. Juni 2021 (Az. 2 M 43/21). Es sei demgegenüber nicht erforderlich, so das Gericht, dass die Reiseunfähigkeit bereits feststehe.

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ISSN 2943-2871